Energieförderungen 2023 auf dem Prüfstand: Was Eigentümer jetzt wissen sollten
- Milan Fiala
- 7. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 2023, das das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt, steht der Klima- und Transformationsfonds (KTF) vor großen Herausforderungen. Das milliardenschwere Finanzierungsloch betrifft zahlreiche Förderprogramme für energetische Sanierungen – doch was bedeutet das konkret für Hauseigentümer, die eine Wärmepumpe installieren möchten?

Was ist passiert?
Geplant war, rund 60 Milliarden Euro an ungenutzten Corona-Kreditmitteln in den Klimafonds umzuschichten. Diese Umwidmung ist nun nicht mehr zulässig. Die Folge: Das Finanzpolster des KTF schrumpft drastisch. Zwar betonten Bundesfinanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck, dass bereits zugesagte Förderungen gesichert bleiben – dennoch muss die Lage neu bewertet werden.
Aktuelle Lage: Welche Förderprogramme sind betroffen?
Einige Förderprogramme wurden bereits ausgesetzt. Hier ein Überblick über den Stand (Stand: 28.11.2023):
Programme mit Antrags- oder Zusagestopp:
BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Keine neuen Anträge möglich, laufende Zusagen bleiben bestehen.
KfW 455 – Investitionszuschuss für altersgerechten Umbau Keine Antragstellung oder neue Zusagen mehr möglich.
KfW 134 – Genossenschaftliches Wohnen Auch hier ist derzeit keine Förderung möglich.
Förderungen, die weiterhin laufen (inkl. Wärmepumpenförderung):
BAFA – BEG EM (Einzelmaßnahmen Sanierung) Anträge sind weiterhin möglich. Förderzusagen und Auszahlungen laufen wie gewohnt.
KfW 261 – Effizienzhaus-Sanierung Förderdarlehen können weiterhin beantragt und bewilligt werden.
KfW 297 / 300 – Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien Auch hier ist die Antragstellung uneingeschränkt möglich.
Unser Tipp:
Reichen Sie Ihren Antrag noch 2023 ein, um sich die bestehenden Konditionen zu sichern und 2024 sorgenfrei starten zu können.
Werden Wärmepumpen weiter gefördert?
Kurzfristig lautet die Antwort: Ja. Bis Ende 2023 können weiterhin Anträge auf Förderung für Wärmepumpen gestellt werden. Ob und in welcher Form sich dies 2024 ändert, hängt von den Ergebnissen der anstehenden Haushaltsverhandlungen ab. Die Signale aus der Politik deuten jedoch darauf hin, dass Wärmepumpen als Schlüsselelement der Energiewende auch künftig förderfähig bleiben werden.
Förderdetails für klimafreundliches Heizen
Beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gibt es attraktive Zuschüsse:
Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
Einkommensbonus: +30 %, wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 € liegt (nur für selbstgenutztes Eigentum)
Klimageschwindigkeitsbonus: +25 %, wenn eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzt wird (mind. 20 Jahre alt)
Wichtig: Beide Boni gelten ausschließlich für die Heizungsanlage selbst – nicht für begleitende Maßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch.
Wer den Klimageschwindigkeitsbonus in Anspruch nimmt, muss den Heizungstausch bis Ende 2025 (bei Selbstnutzung) bzw. 2026 (bei Vermietung) abgeschlossen haben.
Fazit: Jetzt handeln zahlt sich aus
Auch wenn die Mittel des KTF unter Druck stehen, gibt es weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten – insbesondere für Wärmepumpen. Eigentümer sollten die aktuellen Rahmenbedingungen nutzen, bevor mögliche Kürzungen oder Neuausrichtungen im Jahr 2024 greifen.
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